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RECHTLICHES
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule N2K, Inhaber Naud Tshaie, Gerberstraße 1-3, 77652 Offenburg, und dem Fahrschüler beziehungsweise der Fahrschülerin, nachfolgend „Fahrschüler“ genannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die AGB werden dem Fahrschüler bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 2 Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und deren Bestätigung durch die Fahrschule zustande.
Die Ausbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) sowie den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die für die Anmeldung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen. Dazu gehören insbesondere:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- biometrisches Passbild
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Fahrschule.
Die Preisliste wird dem Fahrschüler bei Vertragsschluss ausgehändigt und ist im Schulungsraum ausgehängt.
Die Grundgebühr ist bei Ausbildungsbeginn fällig. Fahrstunden werden wöchentlich oder monatlich abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, die Zahlungen fristgerecht zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, die Ausbildung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 4 Fahrstunden und Termine
Fahrstundentermine werden einvernehmlich zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart.
Vereinbarte Fahrstunden können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage wird die Fahrstunde in voller Höhe berechnet.
Erscheint der Fahrschüler nicht fahrtüchtig, beispielsweise unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, wird die Stunde ebenfalls berechnet und nicht durchgeführt.
§ 5 Theorieunterricht
Der Besuch aller vorgeschriebenen Pflichteinheiten des Theorieunterrichts ist Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung.
Für die Klasse B umfasst dies:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Versäumte Pflichteinheiten müssen in einem folgenden Kurs nachgeholt werden.
Die Fahrschule stellt den Theorieunterricht gemäß dem veröffentlichten Kursplan bereit. Änderungen am Kursplan werden rechtzeitig bekannt gegeben.
§ 6 Prüfungen
Die Vorstellung zur Theorie- und Praxisprüfung erfolgt durch die Fahrschule, sobald der Fahrschüler die jeweiligen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt.
Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Prüfungsreife.
Die Gebühren der Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht in den Preisen der Fahrschule enthalten und werden vom Fahrschüler gesondert getragen.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung fallen für die erneute Vorstellung zusätzliche Gebühren an.
§ 7 Kündigung
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Kündigung bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail, Brief oder WhatsApp.
Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere absolvierte Fahrstunden und Lehrmaterial, werden nach der geltenden Preisliste abgerechnet.
Die Grundgebühr wird bei Kündigung nach Beginn des Theorieunterrichts nicht erstattet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 8 Haftung
Die Fahrschule haftet nicht für Gegenstände, die im Fahrschulfahrzeug oder in den Schulungsräumen zurückgelassen werden.
Für Schäden, die der Fahrschüler vorsätzlich oder grob fahrlässig am Fahrschulfahrzeug verursacht, haftet der Fahrschüler.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die Fahrschule haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Fahrschülers werden ausschließlich zum Zweck der Fahrausbildung und der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den Kontaktmöglichkeiten des Verantwortlichen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenburg.
Stand: April 2026