BEGLEITETES FAHREN

BF17 – ein Jahr früher mobil.

Mit 17 fahren, mit einer eingetragenen Begleitperson Erfahrung sammeln und ab 18 ohne BF17-Begleitauflage weiterfahren.

Was ist BF17?

Beim Begleiteten Fahren ab 17 kannst du die Fahrerlaubnis bereits mit 17 erwerben. Bis zu deinem 18. Geburtstag fährt eine namentlich eingetragene Begleitperson mit.

Voraussetzungen und Zeitplan

Die konkreten Voraussetzungen und Fristen können sich ändern. Wir erklären dir bei der Anmeldung, welche Unterlagen und Schritte für deinen Antrag aktuell erforderlich sind.

Begleitpersonen

Du kannst mehrere geeignete Begleitpersonen eintragen lassen. Welche Voraussetzungen sie aktuell erfüllen müssen, klären wir mit dir vor dem Antrag.

FAQ BF17

Die wichtigsten Fragen.

Wann kann ich mit BF17 starten?

Wir prüfen mit dir bei der Anmeldung, ab wann Antrag, Theorieprüfung und praktische Prüfung nach den aktuell geltenden Vorgaben möglich sind.

Darf ich mit BF17 alleine fahren?

Solange die BF17-Begleitauflage gilt, darfst du nur im vorgeschriebenen Rahmen mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Was muss meine Begleitperson erfüllen?

Wir erklären dir die aktuell geltenden Voraussetzungen und helfen dir bei den benötigten Angaben für den Antrag.

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