Mit 18 darfst du beim Begleiteten Fahren (BF17) automatisch alleine fahren — ja, wirklich automatisch, ohne Antrag, ohne Behördengang, ohne neues Dokument. Die Begleitpflicht entfällt mit dem Geburtstag. Was sich nicht ändert: Die Probezeit läuft weiter — und sie läuft schon länger als du vielleicht denkst.
Die Begleitpflicht endet automatisch mit 18
Wenn du im Rahmen des BF17-Programms bereits vor deinem 18. Geburtstag deinen Führerschein gemacht hast, galt bis zu diesem Tag: Alle Fahrten nur in Begleitung einer eingetragenen Person (mindestens 30 Jahre alt, Führerschein seit 5 Jahren, keine Punkte in Flensburg).
Mit dem 18. Geburtstag endet diese Pflicht automatisch. Du darfst ab dem Tag deines 18. Geburtstags alleine fahren — auch ohne, dass du irgendwas bei der Behörde beantragst oder deinen Führerschein umschreiben lässt. Der vorläufige Führerschein (der Rosa-Papierausdruck), den du nach der Prüfung bekommen hast, behält bis zur Ausstellung des Kartenführerscheins seine Gültigkeit.
Die Probezeit läuft ab dem Tag der Erteilung — nicht ab 18
Hier liegt das wichtigste Missverständnis: Die Probezeit beginnt nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern mit dem Tag, an dem dir der Führerschein erteilt wurde — also dem Tag der bestandenen Fahrprüfung.
Beispiel: Du hast die Fahrprüfung am 15. März 2026 bestanden — mit 17 Jahren und 10 Monaten. Die Probezeit läuft 2 Jahre, also bis zum 15. März 2028. An deinem 18. Geburtstag (im Mai 2026) darfst du alleine fahren — aber die Probezeit endet trotzdem erst im März 2028.
Das bedeutet: Wer früh mit BF17 beginnt, hat einen klaren Vorteil. Die 2 Jahre Probezeit werden weitgehend “vorab abgelebt”, während du noch mit Begleitung fährst. Wer erst mit 18 anfängt, beginnt die Probezeit von null.
Was gilt während der Probezeit?
Während der 2-jährigen Probezeit gelten besondere Regeln:
- 0,0 Promille Alkoholverbot — für alle Fahrer unter 21 Jahren UND alle Fahrer in der Probezeit, unabhängig vom Alter
- Bestimmte Verstöße führen zur Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und zur Pflicht, an einem Aufbauseminar teilzunehmen
- A-Verstöße (schwere Verstöße wie Rotlichtvergehen, Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Fahren unter Alkohol) zählen besonders schwer
- B-Verstöße (leichtere Verstöße) zählen weniger, können aber kumulieren
Eine vollständige Liste der A- und B-Verstöße findest du auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
Den Kartenführerschein beantragen
Nach bestandener Prüfung bekommst du zunächst einen vorläufigen Führerschein — ein Papier-Dokument, das für 3 Monate gültig ist. Innerhalb dieser Zeit muss der EU-Kartenführerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden.
In Offenburg ist das das Landratsamt Ortenaukreis, Straßenverkehrsamt, Badstraße 20, 77652 Offenburg. Termin buchst du online unter ortenaukreis.de.
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passfoto
- Personalausweis
- Den vorläufigen Führerschein
- Ggf. BF17-Nachweise (werden meistens von der Fahrschule direkt übermittelt)
Der Kartenführerschein kostet ca. 25 bis 35 Euro und dauert 2 bis 4 Wochen. Falls du ihn noch nicht beantragt hast und dein vorläufiger Führerschein abläuft: unbedingt nachholen, sonst fahren ohne Papiere.
SF-Klasse: So beginnt sich dein Versicherungsbeitrag zu verbessern
Sobald du alleine fährst, beginnt du in der Kfz-Haftpflicht mit der Schadenfreiheitsklasse SF ½ (Einsteigerstufe). Nach jedem schadenfreien Jahr stufst du dich automatisch um eine Klasse nach oben — was den Beitrag deutlich senkt.
Wer mit BF17 bereits vor dem 18. Geburtstag fährt (auch in Begleitung), kann in manchen Tarifen die Begleitfahrten als Vorstufe anrechnen lassen. Das hängt vom Versicherer ab — frag direkt nach, bevor du eine Police abschließt.
Was sich mit 18 sonst noch ändert
Mit dem 18. Geburtstag kannst du außerdem:
- Die Führerscheinklasse A (Motorrad) beantragen, sofern du die Anforderungen erfüllst — mit Klasse B ist der direkte Zugang über Klasse A2 (35 kW) möglich
- Fahrzeuge anmelden und versichern
- Vollständige rechtliche Verantwortung für dein Verhalten im Straßenverkehr übernehmen (das gilt ab 18 vollständig — BF17-Teilnehmer hatten bereits vorher diese Pflichten, aber rechtlich gilt die volle Volljährigkeit)
Fazit
Mit 18 darf BF17-Fahrer automatisch und ohne Antrag alleine fahren. Die Probezeit endet aber nicht mit 18 — sie endet genau 2 Jahre nach dem Tag der bestandenen Prüfung. Wer früh angefangen hat, hat also einen konkreten zeitlichen Vorteil. Wichtig: 0,0 Promille bleibt während der gesamten Probezeit Pflicht — und den Kartenführerschein muss man aktiv beantragen.
Du willst mit BF17 so früh wie möglich starten, um die Probezeit vor dem 18. Geburtstag zu beginnen? Wir erklären dir alles persönlich.