Wer mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland zieht, kann damit nicht unbegrenzt fahren. Die gesetzliche Regelung ist klar: Sechs Monate nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Deutschland muss der ausländische Führerschein entweder in einen deutschen Führerschein umgeschrieben oder eine neue Fahrerlaubnis erworben werden. Was das konkret bedeutet, welche Dokumente du brauchst und ob du eine Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, in welchem Land dein Führerschein ausgestellt wurde.
Die gesetzliche Grundlage — § 31 FeV
Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse ist in § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Wer seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, darf mit einem ausländischen Führerschein zunächst weiterfahren — aber nur befristet. Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Datum der Ummeldung gilt die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr.
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Straßenverkehrsamt. In Offenburg ist das das Landratsamt Ortenaukreis, Straßenverkehrsamt, Am Landratsamt 1, 77652 Offenburg.
EU und EWR: Führerscheine ohne große Hürden
Wenn dein Führerschein in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde (alle 27 EU-Mitglieder plus Norwegen, Island, Liechtenstein), ist die Umschreibung unkompliziert. Die gegenseitige Anerkennung ist durch EU-Recht garantiert.
Was bei EU/EWR-Führerscheinen gilt:
- Keine Prüfung erforderlich (weder Theorie noch Praxis)
- Der ausländische Führerschein wird gegen einen deutschen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eingetauscht
- Fahrerlaubnisklassen werden direkt übernommen
- Beim Ablaufdatum: Sofern der ausländische Führerschein ein Ablaufdatum hat (z.B. manche österreichische oder tschechische Führerscheine), wird dieses nicht automatisch verlängert — in Deutschland laufen Klasse-B-Führerscheine üblicherweise bis Alter 65 und dann alle 5 Jahre
Dokumente für EU/EWR-Umschreibung:
- Ausländischer Führerschein im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Passfoto (biometrisch)
- Meldebescheinigung mit Datum der Ummeldung
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (beim Landratsamt erhältlich)
- Gebühr: ca. 30–40 Euro (je nach Gebührenordnung des Landratsamts)
Nicht-EU-Länder: Anlage 11 FeV bestimmt alles
Für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern ist die Situation komplexer. Anlage 11 zur FeV enthält eine Länderliste, die bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Prüfungspflicht besteht.
Die Logik der Anlage 11 funktioniert so:
Gruppe 1 — Umschreibung ohne Prüfung (oder nur Theorieprüfung): Länder, deren Fahrausbildungsstandards Deutschland als gleichwertig anerkennt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Schweiz, Japan, Südkorea, Kanada (bestimmte Provinzen), Australien, Neuseeland, USA (bestimmte Bundesstaaten), Israel, Serbien, Nordmazedonien und weitere
Für diese Länder entfällt die Fahrprüfung. Manche erfordern nur eine Theorieprüfung.
Gruppe 2 — Umschreibung mit Prüfungen: Für alle anderen Nicht-EU-Länder, die nicht in Anlage 11 aufgeführt sind, gilt: Theorie- und Fahrprüfung müssen vollständig abgelegt werden. Das bedeutet in der Praxis: eine komplette Fahrausbildung bei einer deutschen Fahrschule, unabhängig davon wie lange du schon Erfahrung als Fahrer hast.
Wichtig: Die Anlage 11 wird regelmäßig aktualisiert. Prüfe vor dem Antrag die aktuelle Version auf der Website des BMVI (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) oder frag beim Landratsamt direkt nach.
Welche Dokumente du generell brauchst
Unabhängig vom Herkunftsland:
- Originalführerschein (wird eingezogen)
- Übersetzung des Führerscheins — wenn nicht in lateinischer Schrift (arabisch, kyrillisch, chinesisch etc.) oder wenn der Führerschein keine dem deutschen Format entsprechenden Eintragungen hat. Anerkannte Übersetzer: ADAC, zertifizierte Übersetzungsbüros. Kosten: 30–80 Euro je nach Aufwand
- Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
- Meldebescheinigung (Einwohnermeldeschein, nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Passfoto (35x45 mm, aktuell)
- Sehtest (wenn noch nicht vorgelegt)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung — in manchen Fällen erforderlich, besonders wenn eine vollständige Neuausbildung nötig ist. Beim Landratsamt nachfragen.
- Bei bestimmten Ländern: Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister des Herkunftslandes (Nachweis über Ausstellungsdatum und Gültigkeit)
Frist: Wann ist die 6-Monate-Regelung relevant?
Die 6-Monate-Frist läuft ab dem Datum der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Das ist in der Regel das Datum der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wer nach Ablauf der 6 Monate weiterhin mit dem ausländischen Führerschein fährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland — das ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und in schweren Fällen strafbar.
Ausnahme: Wer vor Ablauf der Frist den Antrag auf Umschreibung gestellt hat, darf bis zur Entscheidung weiterfahren — die Antragstellung unterbricht die Frist. Deshalb: Antrag frühzeitig stellen, nicht erst am letzten Tag.
Besonderheiten für Drittstaats-Angehörige
Wer kein EU-Bürger ist, benötigt zusätzlich zum Führerschein möglicherweise:
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis (Nachweis des legalen Aufenthalts)
- In manchen Fällen: Fahrerlaubnisnachweis des Herkunftslandes (offiziell, mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung)
Das Landratsamt Ortenaukreis kann dir eine individuelle Checkliste geben — ruf dort an oder mach vorab einen Beratungstermin. Das erspart unnötige Behördengänge.
Wenn Prüfungen erforderlich sind: Was das für dich bedeutet
Wenn dein Führerschein eine Prüfungspflicht auslöst (weil das Herkunftsland nicht in Anlage 11 steht), musst du:
- Theorieprüfung ablegen: Beim TÜV oder DEKRA, gleiche Prüfung wie alle deutschen Fahranfänger
- Fahrausbildung absolvieren: Mindestanzahl Pflichtfahrten nach § 5 FahrschAusbO — Sonderfahrten, Übungsfahrten
- Fahrprüfung ablegen: Beim TÜV oder DEKRA
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass du von null anfangen musst. Wenn du bereits jahrelange Fahrerfahrung hast, werden erfahrene Fahrlehrer das berücksichtigen — du wirst deutlich weniger Übungsfahrstunden brauchen als ein echter Anfänger. Die Pflichtfahrten (Sonderfahrten) sind jedoch nicht reduzierbar.
Kosten der vollständigen Umschreibung mit Prüfungen: In diesem Fall entsprechen die Kosten weitgehend einer regulären Führerscheinausbildung: Grundgebühr, Fahrtstunden (je nach Vorkenntnis), Sonderfahrten, Prüfungsgebühren. Mit realistisch 1.500 bis 3.000 Euro solltest du rechnen, je nachdem wie viele Übungsfahrten du benötigst.
Ablauf beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg
- Termin online vereinbaren (Website des Landratsamts Ortenaukreis)
- Alle Dokumente mitbringen (Checkliste vorab telefonisch erfragen)
- Antrag einreichen — das Landratsamt prüft und teilt dir mit, ob Prüfungen erforderlich sind
- Falls Prüfungen nötig: Fahrschule kontaktieren (wir unterstützen dich dabei)
- Führerschein abholen (dauert in der Regel 2–4 Wochen nach Antragsabschluss)
Häufige Fragen zur Umschreibung
Kann ich meinen alten Führerschein behalten? In der Regel nein — der ausländische Führerschein wird eingezogen und ggf. an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Frag beim Landratsamt nach einer beglaubigten Kopie falls du den Nachweis brauchst.
Ich habe mehrere Klassen im ausländischen Führerschein — werden alle übernommen? Das hängt von der Länderliste ab. Für manche Klassen (z.B. Motorrad, Lkw) können andere Regeln gelten als für Klasse B. Kläre das vorab beim Landratsamt.
Mein Führerschein ist abgelaufen — kann ich trotzdem umschreiben? Das kommt auf das Herkunftsland an. EU-Führerscheine mit abgelaufenem Ablaufdatum können in der Regel trotzdem umgeschrieben werden. Für Nicht-EU-Führerscheine: Landratsamt fragen.
Hast du einen ausländischen Führerschein und brauchst Unterstützung beim Umschreibungsverfahren oder bei der Fahrausbildung? Wir beraten dich persönlich in der Gerberstraße 1-3 in Offenburg — auf Deutsch oder Englisch.
Zur Anmeldung und Beratung → | Führerschein Klasse B bei Fahrschule N2K →