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Probezeit Regeln Fahranfänger

Probezeit beim Führerschein — Was du wissen musst

8 Min. Lesezeit Fahrschule N2K

Du hast gerade deinen Führerschein gemacht — herzlichen Glückwunsch. Jetzt beginnen die zwei Jahre Probezeit. Für viele ist die Probezeit eine unklare Grauzone zwischen “irgendwas mit Punkten” und “muss ich wohl aufpassen”. Hier ist alles klar geregelt, und es lohnt sich, die Regeln genau zu kennen. Wer sie kennt, hält sie leichter ein. Wer sie nicht kennt, riskiert eine verlängerte Probezeit, ein Aufbauseminar und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis. Sie ist in § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) geregelt. Bei bestimmten Verstößen verlängert sie sich automatisch auf vier Jahre.

Nach Ablauf der Probezeit — ohne Verstöße — gilt der Führerschein wie jeder andere Führerschein. Es gibt keine weiteren Einschränkungen.

Die 0-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine absolute 0-Promille-Grenze nach § 24c StVG. Wer während der Probezeit (oder unter 21 Jahren) mit auch nur geringsten Alkoholmengen im Blut Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

  • Bußgeld: mindestens 250 Euro
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars

Die allgemeine Promillegrenze für erfahrene Fahrer beträgt 0,5 Promille (ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall). Für Fahranfänger in der Probezeit gilt: null Alkohol, keine Ausnahme.

A-Verstöße und B-Verstöße — Was ist der Unterschied?

Das Probezeitsystem unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Verstößen:

A-Verstöße (schwere Verstöße)

A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die direkt zu Maßnahmen führen. Dazu gehören unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (über 0,5 Promille oder als Fahranfänger über 0,0)
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Rotlicht-Vergehen
  • Handy am Steuer
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Bereits ein A-Verstoß in der Probezeit führt zu:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars (kostenpflichtig, ca. 400 Euro)

B-Verstöße (weniger schwere Verstöße)

B-Verstöße sind weniger gravierende Zuwiderhandlungen. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Beispiele:

  • Mindestabstandsunterschreitung
  • Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung (unter 20 km/h)
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Reifenmängel

Das Aufbauseminar — Was ist das?

Das Aufbauseminar ist eine Pflichtmaßnahme, die angeordnet wird, wenn du in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst. Es ersetzt nicht die Verlängerung der Probezeit — es kommt dazu.

Das Aufbauseminar besteht aus mehreren Gruppensitzungen und dauert insgesamt mehrere Stunden. Inhalte sind Unfallanalysen, Diskussionen über Fahrverhalten und die psychologische Aufarbeitung des Verstoßes. Die Kosten liegen in der Regel bei 350 bis 450 Euro und werden nicht von der Versicherung übernommen.

Wer die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wichtig: Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden, nachdem es angeordnet wurde. Ignoriere keine behördlichen Schreiben zu diesem Thema.

Wann verlängert sich die Probezeit?

Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre, wenn:

  • Ein A-Verstoß begangen wurde
  • Zwei B-Verstöße begangen wurden
  • Das Aufbauseminar angeordnet und absolviert wurde

Nach einer Verlängerung läuft die Probezeit ab dem Zeitpunkt des letzten relevanten Verstoßes — nicht von vorne. Das bedeutet: Die bisher abgelaufene Zeit verfällt nicht.

Was bedeutet das für BF17-Fahrer?

Wer das begleitete Fahren ab 17 (BF17) genutzt hat, erhält seinen vollständigen Führerschein (ohne Begleitperson) mit 18 Jahren. Die Probezeit läuft aber bereits ab dem Tag der ersten Erteilung der Fahrerlaubnis — also ab 17, nicht ab 18.

Das hat einen praktischen Vorteil: Wer mit 17 angefangen hat und bis 19 keinen Verstoß begeht, ist bei 19 bereits aus der Probezeit heraus — ein Jahr früher als Fahrer, die mit 18 ihren Führerschein gemacht haben.

0-Promille gilt für BF17-Fahrer genauso: Auch während der Begleitphase gilt das Alkoholverbot. Die 0-Promille-Regelung bezieht sich auf Fahranfänger und unter-21-jährige — unabhängig davon, ob jemand im BF17-Modus oder mit vollem Führerschein fährt.

Mehr zum begleiteten Fahren ab 17 →

Praktische Tipps für die Probezeit

Handy weglegen. Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist ein A-Verstoß — und einer der häufigsten Verstöße junger Fahrer. Eine Sekunde Ablenkung bei 50 km/h bedeutet 14 Meter blind gefahren.

Geschwindigkeit im Griff. Über 20 km/h zu schnell ist ein A-Verstoß. Radar-Warner sind verboten. Und Tempoübertretungen von 21 km/h werden nicht mehr als “knapp” eingestuft — sie sind direkt strafbar.

Nüchtern fahren. Null Promille ist nicht “ein Glas geht noch”. Null bedeutet null. Wer abends fährt und vorher ein Bier getrunken hat, fährt besser mit dem Fahrrad oder lässt sich fahren.

Keine Selbstüberschätzung. Viele Unfälle in der Probezeit passieren, weil Fahranfänger ihre Grenzen nicht kennen. Regen, Dunkelheit, Autobahn bei Nacht — das sind Situationen, die Erfahrung brauchen. Überforder dich nicht zu früh.

Fazit

Die Probezeit ist kein Bestrafungssystem — sie ist eine Lernphase mit erhöhter Aufmerksamkeit. Die Regeln sind strenger, weil die Datenlage klar ist: Fahranfänger sind in den ersten beiden Jahren überproportional häufig an Unfällen beteiligt. Die Probezeit soll das Risiko begrenzen.

Wer die Regeln kennt und einhält, fährt in zwei Jahren entspannt in die unbeschränkte Fahrerlaubnis.

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